Änderung der Entschädigungssatzung
(17. August 2020) Der Magistrat wird gebeten einen die für die ehrenamtlichen Mandatsträger geltende Entschädigungssatzung auf pauschale (mtl.) Aufwandsbeträge inklusive Fahrtkosten umzustellen und dafür einen Vorschlag zu entwickeln. Die durchschnittliche Anzahl von Sitzungen sollte neben den einzelnen Sonderfunktionen (Vorsitzende, Vorsteher u. Stellvertreter etc.) die Grundlage bilden. Bereits bestehende Regelungen in Nachbarkommunen können berücksichtigt werden.
Antrag (öffnet in eigenem Fenster):